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Rufausbeutung im Rahmen vergleichender Werbung

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Seit dem 01.09.2000 ist vergleichende Werbung in Deutschland zulässig. Der Grundsatz der Zulässigkeit vergleichender Werbung ist jedoch u.a. durch das in § 2 Abs. 2 Nr. 4 1. Alt. UWG statuierte Verbot unlauterer Rufausbeutung beschränkt. Da die Rufausbeutung in der tradierten deutschen Rechtspraxis zur Begründung des Grundsatzes der Unzulässigkeit anlehnender vergleichender Werbung herangezogen wurde, drängt sich die Frage nach den Auswirkungen der Neuregelung auf das Verständnis dieses Unlauterkeitstatbestandes auf. Die Arbeit beschäftigt sich daher insbesondere mit der Auslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 4 1. Alt. UWG und arbeitet dabei die normativen Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage sowie deren faktischen Auswirkungen auf einzelne Fallgruppen heraus.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

74,00 CHF

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