Römische Rechtsgeschichte II. Ratio corporis iuris reconcinnandi
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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 3, Georg-August-Universität Göttingen (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Römisches Recht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem bemerkenswerten Leben des Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz und den Segmenten seiner bedeutsamsten Werke, die er in seiner dienstlichen Zeit unter dem Mainzer Erzbischof Johann Philipp von Schönborn verfasste. Primär stützt sich meine Arbeit auf seinen Aufenthalt in Mainz, welche eine Zeitspanne von 5 Jahren ¿ 1667 bis 1672 - erfasst. Der Mainzer Erzbischof delegierte Leibniz, das Reichsrecht ¿Jus commune¿ einer Rationalisierung zu unterziehen.
In der besagten Epoche der Frühen Neuzeit, galt im gesamten deutschen Reich das ¿ius romano-germanicum¿, welches sich aus römischen und deutschen Komponenten formierte und sich als geltendes Recht etabliert hatte. Die Zeit des Absolutismus und der Aufklärung brachte eine signifikante Reformdiskussion mit sich, in der Leibniz einen bedeutsamen Rang einnahm. Mit Vollendung des 20. Lebensjahres, beschäftige sich Leibniz mit politischen, juristischen, philosophischen, wissenschaftlichen und theologischen Anliegen. Diese Ära prägte seinen zukünftigen Werdegang.
Zunächst möchte ich einen kurzen Einblick in seine Biographie gewährleisten, auf diese Weise soll der Begriff des Universalgelehrten erläutert werden. Im Anschluss werde ich mich auf seine wichtigsten Arbeiten in der zuvor benannten 5 jährigen Periode beziehen. Meine Themenstruktur gliedert sich in dreierlei Bereiche. Als erstes möchte ich seinen politischen Hintergrund sowie seinen politischen Denkweisen, anhand seiner Niederschriften aufschlüsseln. Anschließend nehme ich Bezug auf methodologische Probleme und diskutable Lösungsansätze, welche ich anhand seiner Niederschriften aufführe.
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