ROG – Kommentar
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Nachdem der Bundesgesetzgeber zur Verwirklichung seiner Ziele zum Ausbau der Verkehrs- und Energieinfrastrukturen sowie der erneuerbaren Energien zunächst das Fach- und Bauplanungsrecht modifiziert hatte, ist nun das ROG mit dem ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) - zum Teil tiefgreifend - novelliert und in seiner Bedeutung weiter gestärkt worden. Mit Rücksicht auf die Abweichungsgesetzgebung der Länder (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GG) tritt das ROG-Änderungsgesetz erst am 28. September 2023 in Kraft.
Das ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich:
Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
Ergänzung der bundesgesetzlichen Grundsätze der Raumordnung
Legaldefinition für »in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung«
Wegfall der Eignungsgebiete
Erleichterung der Überwindung von Zielen der Raumordnung durch Stärkung des Zielabweichungsverfahrens
Änderungen bei den Planerhaltungsvorschriften
Pflicht zur Anpassung der Landesraumordnungspläne an Bundesraumordnungsziele
Verzahnung von Raumordnungs- und Zulassungsverfahren durch die Raumverträglichkeitsprüfung
Der ROG Kommentar zeichnet sich durch eine praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch aus. Die herrschende Meinung wird durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum im Detail nachgezeichnet und kritisch beleuchtet, dies schafft Verlässlichkeit in der praktischen Arbeit. Der Kommentar stellt darüber hinaus die Rechtslage nicht nur dar, sondern gibt - unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen - innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts. Abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt.
Vor diesem Hintergrund richtet sich der Kommentar sowohl an Praktiker:innen in Behörden, Ministerien und Anwaltschaft als auch an die Wissenschaft.
Ihre Vorteile:
ROG-Änderungsgesetz vom 22. März 2023 (tritt am 28. September 2023 in Kraft) novelliert das Raumordnungsgesetz wesentlich
sehr aktuelles Thema, das im Zuge der Klima- und Energiekrise an Bedeutung gewinnen wird (unkompliziertere und schneller Planung z.B. von Windkraftanlagen, Stromleitungen etc.)
praxisgerechte und systematische Kommentierung mit wissenschaftlichem Anspruch
Verlässlichkeit in der Praxis durch sorgfältige Auswertung von Rechtsprechung und Schrifttum
Neue Lösungswege durch innovative Impulse für die Fortentwicklung des Rechts unter Berücksichtigung der verfassungs- und europarechtlichen Dimensionen
abweichende Landesregelungen werden ebenfalls in die Kommentierung einbezogen und gewürdigt
Die Reduzierung des Autorenteams auf vier aufstrebende Autoren aus Wissenschaft und Praxis, die miteinander seit ihrer gemeinsamen Zeit als Wissenschaftliche Referenten am Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster verbunden sind, gewährleistet eine eng abgestimmte Kommentierung aus einem Guss.
Autoren:
Dr. Boas Kümper, Münster, Wiss. Referent am ZIR Münster
Dr. Alexander Milstein, Gevelsberg, Richter am VG Düsseldorf
Dr. Samuel Thomann, Stuttgart, Richter am VG Stuttgart
Dr. Stephan Wagner, Selm, Akad. Rat an der Universität Münster
Erscheint im Juli