Risikomanagementsysteme im Krankenhaus nach dem Patientenrechtegesetz
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Im Rahmen der europaweit geführten Diskussion über eine steigende Anzahl von Fehlern und Haftungsfällen bei der stationären Versorgung im Krankenhaus wird in der deutschen Öffentlichkeit bisweilen gerügt, dass im internationalen Vergleich die gesetzlichen Vorschriften für internes Risikomanagement im Krankenhaus zu locker seien. In diesem Zusammenhang ist am 26.Februar 2013 das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten mit den zentralen Zielen, eine verbesserte Durchsetzung der Patientenrechte zu ermöglichen und die Patientensicherheit zu erhöhen. Risiko- und Fehlervermeidungssysteme werden explizit als Instrumente hierfür genannt.
Der Klärung bedarf, inwiefern das Artikelgesetz eine Modifikation der sozial- und haftungsrechtlichen Bedeutung von Risikomanagementsystemen im Krankenhaus bewirkt und damit seiner eigenen Zielsetzung gerecht wird. Von hoher praktischer Relevanz für betroffene Patienten, Krankenhäuser und Rechtsanwender ist dabei neben einer sozialrechtlichen Pflicht insbesondere die Frage danach, ob Risikomanagementsysteme nunmehr als haftungsbewehrter Standard anzusehen sind. Es werden die Veränderungen in beiden Rechtsgebieten untersucht und bewertet.
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