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Risikomanagement

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Inhaltsangabe:Einleitung: Der Trend-Slogan bzw. die Lebensphilosophie der sog. westlichen Spaß-Gesellschaft lautet: ¿no risk ¿ no fun¿. Diese Lebenseinstellung spiegelt sich z.T. auch auf dem Kapitalmarkt wider. Waren die Geldanlagen der Eltern und Großeltern noch beschränkt auf äußerst konservative Anlageformen, so hat man in den 90er Jahren einen Wandel beobachtet, der sich in einer aufkommenden Spekulationsfreude und der Vervielfachung der Aktienanleger ausdrückte. So ergab eine Studie des DAI, dass 1999 erstmals mehr als fünf Millionen Anleger in Deutschland im Besitz von Aktien waren 2001 zählte man bereits insgesamt 5.694.000 Aktionäre und 9.766.000 Fondsbesitzer in Deutschland. Nach der Boomphase 1999/2000 mussten viele Anleger in den Folgejahren erhebliche Verluste ihrer börsennotierten Papiere hinnehmen, einer der Gründe weshalb börsennotierte Unternehmen ein systematisches Risikomanagement implementieren sollten. Bereits 1998 gab es eine Rekordzahl von 27.82 Insolvenzfällen. Im Zuge der Globalisierung und der damit einhergehenden Ausweitung der Kapitalmärkte von nationalen zu international finanzierten Publikumsgesellschaften ist eine für die Anleger effiziente und zuverlässige Leitungs- und Überwachungsstruktur der Unternehmen unerlässlich. Auch verstärkter Wettbewerbsdruck und die stetig wachsende Internationalisierung verlangen zur langfristigen Unternehmenssicherung ein professionelles Risikomanagement. Nicht zuletzt, da in einer globalen Wirtschaft zum einen der Wettbewerb härter, sowie die Produktlebenszyklen meist kürzer werden, wobei gleichzeitig jedoch die Anforderungen an Qualität und Funktionalität ständig zunehmen. Bereits in der Neuerung des Aktiengesetzes vom 6. September 1965, welches zahlreiche bewährte Regelungen des Aktiengesetzes von 1937 übernommen hat, wird dem Schutz des Aktionärs als ¿Eigentümer des Konzerns¿ Rechnung getragen. Der weitere Schwerpunkt des Aktiengesetzes liegt bereits seit damals in der Darstellung der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich am 27. April 1998 wurden dem Aktiengesetz von 1965 zahlreiche Regelungen hinzugefügt, die insbesondere zur Verbesserung der Arbeit des Aufsichtsrats, zur Erhöhung der Transparenz der Willensbildung in der Hauptversammlung und zur Stärkung der Abschlussprüfung beitragen. Aus dieser Änderung ergibt sich für börsennotierte Aktiengesellschaften die Pflicht, ein [...]
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63,00 CHF

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