Risikomanagement nach KonTraG und Risikoberichterstattung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: gut (2, 3), Universität zu Köln (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Seminar für Allg. BWL und Unternehmensgründung), Sprache: Deutsch, Abstract: Große Unternehmenskrisen, wachsender Wettbewerb, die Globalisierung der Märkte,
sowie die steigenden Herausforderungen einer Informationsgesellschaft - insbesondere
aufgrund der Internationalisierung der Kapitalmärkte - sind nur einige der Faktoren, die
die Risikosituation der Unternehmen verändern bzw. verändert haben. 1 Um diesen
neuen Rahmenbedingungen und erfolgskritischen Faktoren für die Unternehmen
angemessen begegnen zu können, wird gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Einrichtung eines adäquaten
Risikomanagements und ein internes Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung
wesentlicher Risiken verlangt. Mit dem KonTraG hat der deutsche Gesetzgeber die
bereits existierenden Forderungen nach Systemen zur Überwachung, Früherkennung
und Bewältigung aller unternehmerischer Risiken nochmals konkretisiert.
Nach einer begrifflichen Definition (Abschnitt 2) von Risiko bzw. Risikomanagement
im Sinne des KonTraG soll die vorliegende Arbeit in einem ersten Schritt die
gesetzlichen Bestimmungen kurz zusammenfassen und deren Bedeutung für die
betroffenen Adressatengruppen aufzeigen (Abschnitt 3).
Da die Formulierung des Gesetzestextes bewusst recht offen gehalten wurde, um
genügend Gestaltungsspielraum für die individuelle Implementierung des geforderten
Risikomanagementsystems zu gewähren, soll in Kapitel 4 ein dem KonTraG konformes
Vorgehen dargestellt werden. Hierbei sollen Ansatzpunkte für eine mögliche praktische
Gestaltung und Einrichtung eines Risikomanagementsystems aufgezeigt werden, wobei
auch Aspekte der organisatorischen Einbindung kurz erläutert werden.
Neben Fragen der internen Risikokommunikation und -dokumentation werden in
Abschnitt 5 die inhaltlichen und formalen Anforderungen beschrieben, die der
Gesetzgeber an die externe Berichterstattung im Rahmen des Jahresabschlusses stellt.
Schließlich soll das KonTraG in den Zusammenhang anderer gesetzlicher Vorschriften
und kodifizierter Handlungsempfehlungen eingeordnet und in seiner Funktion für eine
Neugestaltung bzw. Etablierung einer deutschen Corporate Governance beurteilt
werden (Abschnitt 6).
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