Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nach Art. 6 EMRK
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Obwohl eine unabhängige Justiz eine wesentliche Voraussetzung für alle Rechtsstaaten ist, gibt es kaum eine grundlegende Aufarbeitung der genauen völkerrechtlichen Vorgaben. Lydia Friederike Müller widmet sich daher in einem ersten Schritt der generellen Frage, welche institutionellen Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllt sein müssen, um eine unabhängige und unparteiische Justiz zu gewährleisten und zeigt auch neuere Rechtsprechungsentwicklungen aufgrund von Beschwerden aus den östlichen Europaratsstaaten auf. Gerade die postsowjetischen Mitgliedstaaten des Europarats sehen sich ähnlichen Herausforderungen bei der Etablierung einer unabhängigen Justiz gegenüber. Vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Vorgaben sowie rechtsvergleichender Beobachtungen analysiert die Autorin in einem zweiten Schritt Schlüsselprobleme richterlicher Unabhängigkeit in Russland, der Ukraine, Moldawien und Georgien und unterbreitet konkrete Reformvorschläge.
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