Richterkollegium, Ehebandverteidiger und II. Instanz in Ehenichtigkeitsverfahren
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Papst Franziskus hat das Prozessrecht in Ehenichtigkeitsverfahren durch das Motu Proprio «Mitis Iudex Dominus Iesus» 2015 einer grundlegenden Änderung unterzogen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Ehe seit Inkrafttreten desselben noch ausreichend vor falschen Nichtigkeitserklärungen geschützt ist. Besonderes Augenmerk wird bei der Untersuchung auf die Auswirkungen der Abschaffung der verpflichtenden II. Instanz und die neue Verantwortlichkeit des Ehebandverteidigers gelegt. Auch das Richterkollegium als Schutzinstrument der Ehe vor falschen Nichtigkeitserklärungen wird auf den Prüfstand gestellt.
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