Rheinisch-Westfälische Akademie der Wissenschaften
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1 Die Sprache war und ist ein groGes Thema der Juristen. Jurisprudenz ist auch Sprachschulung: Wie spreche, wie schreibe ich gut, liberzeugend?2 Die Antwor ten: Vermeide unnatige Warter, wahle das Verb, bringe Details nur, wenn und wo sie nlitzen, schreibe im Sprechrhythmus (man solI nicht schreiben, wie man spricht, aber man soIl schreiben, als sei es gesprochen). Doch Juristen reichen 3 darUber hinaus: Gerade sie breiteten die neuhochdeutsche Schriftsprache aus . Der Jurist Christian Thomasius hielt 1687 in Leipzig die erste Vorlesung in deut scher Sprache, "ein erschreckliches und solange damals die U niversitat gestanden hatte, noch nie erhartes Crimen", 4 er gab seinen Harern Obungen, urn ihren s deutschen Aufsatz zu verbessern. Jakob Grimm begrundete mit der "Deutschen Grammatik" die Germanistik als Wissenschaft, 6 Freiherr von KlinGberg, der Heidelberger Jurist, schuf die Rechtssprachgeographie, 7 Ludwig Reiners schrieb 1 Dolle, Vom Stil der Rechtssprache, Tiibingen 1949, GroBfeld, Sprache und Recht, JZ 1984, 1, ders. , Sprache, Recht, Demokratie, NJW 1985, 1577. Blasius, Sprache und Rechtspraxis, Verwal tungsrundschau 1986, 147. V gl. Berendt, N ada Brahma. Die Welt ist Klang, Reinbeck 1988, 1m Haus der Sprache (Bearb. RosslWalter), Freiburg 1983 2 Posner, Goodbye to the Bluebook, Chicago L. Rev. 53 (1986) 1343, 1349, Wydick, Plain English for Lawyers, California L. Rev. 66 (1978) 727 3 Lasch, Geschichte der Schriftsprache in Berlin bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Dortmund 1910, S. 135. Vgl.
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