Restitution jüdischer Kulturgüter nach dem Zweiten Weltkrieg
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Vor dem Hintergrund des unvorstellbaren Ausmaßes der Vernichtung und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung sowie der Zerstörung und Verschleppung ihrer Kulturgüter entwickelten die Besatzungsmächte neue Wege der Behandlung von Kulturgütern. Die Autorin zeigt, dass die bisherigen Regeln der völkerrechtlichen Restitution von Kulturgütern auch nur bedingt anwendbar waren und neue Zuordnungskriterien gefunden werden mussten. Hierbei hatten die jüdischen Weltorganisationen maßgeblichen Einfluss auf die Politik der USA, in deren Besatzungszone die meisten »herrenlosen« Kulturgüter gefunden wurden. Die Einmaligkeit der Situation führte dazu, dass nicht ein Staat, sondern eine nichtstaatliche jüdische Organisation als Rechtsnachfolgerin »herrenlosen« jüdischen Eigentums legitimiert wurde. Die Autorin macht deutlich, dass diese Lösung völkerrechtlich einmalig war und im Wesentlichen auf die Nachkriegssituation zurückzuführen ist. Im Fall der Mittel- und Osteuropäischen Staaten und ihrer jüdischen Einrichtungen zeigt sich, dass jüdische Kulturgüter fast 60 Jahre nach Kriegsende auch als Bestandteil des Territoriums angesehen werden, von dem sie stammen.
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