Republikflucht und Ausreisen
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Bis zum Mauerbau 1961 verließen rund 2, 8 Millionen Menschen die DDR. Danach war Flucht mit Gefahr für Leib und Leben verbunden, eine Übersiedlung in den Westen praktisch nur noch für Rentner möglich. Nach dem Beitritt der DDR zur UNO 1973 und der damit einhergehenden Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie mit der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975, aus denen sich ein Recht auf Ausreise ableiten ließ, nahm die Zahl der Ausreiseanträge jedoch stark zu. Von den Behörden wurden sie als »rechtswidrige Ersuchen« eingestuft, da es für dauerhafte Ausreisen unterhalb des Rentenalters in der DDR bis Ende 1988 keine Rechtsgrundlage gab. Die Antragsteller mussten deshalb mit persönlichen und beruflichen Nachteilen rechnen, nicht selten auch mit Repressionen durch die Staatssicherheit.
Wie Politik und Justiz der DDR mit »Republikflüchtigen« und Ausreisewilligen umgingen, ist Gegenstand dieses Buches. Auf der Grundlage von mehr als 8.000 Fällen in sieben Kreisen der ehemaligen DDR im heutigen Brandenburg und Thüringen wird darin die Praxis von Flucht und Ausreise von Mitte der 1970er Jahre bis zur Wiedervereinigung 1989/90 untersucht.
Erscheint im März