Repetitorium zum Schweizerischen Obligationenrecht. 3. Teil: Art. 530-926 (Gesellschaftsrecht)
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An der Zielsetzung dieses Bändchens hat sich auch mit der überarbeiteten und aktualisierten Fassung nichts geändert: Wie die übrigen Haupt-Repetitorien unterstützt auch das Repetitorium zum Gesellschafts- und Handelsrecht Studierende bei der Prüfungsvorbereitung und hilft Praktikern, sich in diesem weiten Feld zu orientieren. Eine vertiefte Auseinandersetzung anhand von Lehrbüchern und Monografien aber macht es selbstverständlich nicht überflüssig.
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