Reiserecht
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 43. Kapitel: Visum, Reisepass, Visumfreiheit, Fluggastrechte, Reisevertrag, Pauschalreise, Electronic System for Travel Authorization, Charterflug, Überkreuzbuchung, Blinder Passagier, Reiseversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung, Individualreise, Electronic Travel Authority, Nansen-Pass, Diplomatenpass, Dienstpass, Visadienst, All inclusive, Abmusterung, Einreisegebühr, Ersatzleistung, Teskere. Auszug: Ein Visum (im Deutschen früher auch Sichtvermerk) ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Das Visum kann abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates auch die eigentliche Erlaubnis zum Grenzübertritt oder zum Aufenthalt im ausstellenden Staat bereits mitenthalten. Ebenso bestimmt die Rechtsordnung des Ausstellerstaates, welche Behörde das Visum erteilt. Zuständige Stelle für die Erteilung von Einreisevisa ist zumeist ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft des jeweiligen Landes. Die Erteilung an einer Grenzübergangsstelle ist in einigen Staaten nur ausnahmsweise zulässig, während sie in anderen Staaten den Regelfall darstellt. Verschiedene Sichtvermerke (Visa) und andere Kontrollstempel in einem deutschen ReisepassRegelmäßig wird ein Visum in einem Reisepass oder Passersatz des Reisenden angebracht, in bestimmten Fallgruppen und Staaten aber auch auf einem besonderen Blatt erteilt. Das Wort Visum (Pluralform Visa oder Visen) stammt aus dem Lateinischen ("das Gesehene"). In der deutschen Umgangssprache findet als Singularform teilweise auch die - nach deutscher Grammatik nicht korrekte - englische Singularform visa Verwendung. Eine Visumpflicht wird vor allem eingeführt, um zu verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, von denen die hierzu festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts in einem vorgeschalteten Verwaltungsverfahren geprüft. Die Vorabprüfung kann mehrere Ursachen und Ziele haben, wovon besonders bedeutsam sind: Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes und die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu bele
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