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Nach zwei skandalbegleiteten Aufführungen in Berlin (1920) und Wien (1921) hatte Schnitzler jede weitere Aufführung des Reigen verboten. Nachdem mit dem 31.12.1981 - 50 Jahre nach dem Tod des Autors - die Urheberschutzfrist in den an das deutschsprachige Gebiet angrenzenden Ländern ablief, entschloß sich H. Schnitzler, Sohn und Nachlaßverwalter Arthur Schnitzlers, die Aufführungssperre für Länder mit längerer Urheberschutzfrist, wie Deutschland und Österreich, aufzuheben. Seit dem 1.1.1982 gibt es nun wieder so etwas wie eine fortgesetzte Aufführungsgeschichte des Reigen. Das Stück hat auch nach siebzig Jahren nichts von seiner Aktualität eingebüßt. »Die beiden kleinen Stücke, die hier miteinander gesellt sind, sein [Schnitzlers] berühmtestes und sein berüchtigtstes, scheinen sich schlecht miteinander zu vertragen: die gemütvolle "Liebelei" und der ungemütliche "Reigen", die rührende Tragödie und das "zynische" Satyrspiel, das eine ein Volksstück, gesättigt mit Lokalkolorit - es gibt keine Dichtung, in der mehr Wiener Luft wehte - mit allen öffentlichen Ehren im Burgtheater aufgeführt, das andere als Konterbande lange im Schreibtisch des Dichters versteckt und von Ärgernissen und Skandalen umwittert.« Aus dem Nachwort von R.
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