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Regulierungstransparenz und Geheimnisschutz

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Netznutzungsentgelte machen einen großen Teil der Stromkosten des Endverbrauchers aus. Neben der teils geäußerten Kritik an der Höhe der Netzentgelte steht vor allem der Vorwurf fehlender Transparenz im Raum. Ein Großteil der Daten, die bei den Regulierungsbehörden zur Ermittlung der den Entgelten vorgelagerten Erlösobergrenzen eingereicht werden, wird trotz gesetzlicher Veröffentlichungspflichten nicht zugänglich gemacht. Netzbetreiber berufen sich auf das gesetzliche Caveat des Geheimnisschutzes, ihnen könnten bei Offenlegung Nachteile entstehen. Teilweise wird im Hinblick auf ihre Monopolstellung jedoch ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse in Abrede gestellt. Im Lichte dessen steckt Maximilian Hemmert-Halswick den rechtlichen Rahmen für Informations- und Geheimnisschutzinteressen im Bereich der energierechtlichen Netzentgeltregulierung ab und macht Vorschläge für eine Balance der gegenüberstehenden und sich ausschließenden Belange.
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