Regulierung von Ratingagenturen in der Europäischen Union
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1, 3, Fachhochschule Frankfurt am Main , Veranstaltung: Rating, Sprache: Deutsch, Abstract: Ratingagenturen sind wichtige Finanzmarktteilnehmer und müssen einem geeigneten Rechtsrahmen unterworfen sein. Als Informationsintermediäre, die es übernehmen die Kreditwürdigkeit von einzelnen Unternehmen und Staaten sowie die Bonität einzelner Finanzprodukte zu analysieren und zu bewerten, kommt den Ratingagenturen auf den Kapitalmärkten eine nicht zu unterschätzende Machtposition zu. Durch den Abbau von Informationsasymmetrien sollen die von ihnen abgegebenen Ratings, die sich von "AAA" bis "D" erstrecken, dem Anleger dazu verhelfen, eine rationale Anlageentscheidung zu treffen, ohne dass dieser sich zuvor in einem langwierigen Prozess eigene Informationen verschaffen müsste.
Entsprechende Bemühungen gerichtet auf eine Regulierung von Ratingagenturen auf EU-Ebene wurden schon im Vorfeld der Finanzkrise angestimmt. Bankenpleiten, die massive Überschuldung von Staatshaushalten und die um sich greifende Euro-Panik haben den europäischen Gesetzgeber letztendlich zum Handeln bewogen. Die Ursachen für die Finanzkrise sind zwar undurchsichtig und zugleich vielschichtig, jedoch hinderte dies die politischen Gestalter nicht daran die Ratingagenturen als Mitschuldige zu identifizieren und an den Pranger zu stellen.
Angesichts der Fruchtlosigkeit freiwilliger Selbstregulierung der Ratingagenturen auf der Basis des "Code of Conduct Fundamentals for Credit Rating Agencies" der "International Organization of Securities Commissions" (IOSCO), wurde zum Schutz der Anleger, der Verbraucher, der Finanzmärkte und des Binnenmarktes vor fehlerhaften Ratings die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen erlassen. Zur Erreichung des Primärziels " Schutz der Anleger, der Verbraucher, der Finanzmärkte und des Binnenmarktes vor fehlerhaften Ratings" sind in der Verordnung fünf Zwischenziele enthalten - erstens "Vermeidung bzw. angemessene Handhabung von Interessenkonflikten im Ratingprozess, zweitens "Verbesserung der Qualität der abgegebenen Ratings", drittens "Erhöhung der Transparenz", viertens "Sonderschutz im Zusammenhang mit Ratings strukturierter Finanzinstrumente" und fünftens "Schaffung eines wirksamen und effizienten Registrierungs- und Aufsichtsrahmens".
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