Regulierte Selbstregulierung und hybride Rechtsdurchsetzung
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Die Verpackungsverordnung wurde einst als Prototyp der Regulierten Selbstregulierung beschrieben. Private Akteure nahmen in den Grenzen der Verpackungsverordnung und mit den Mitteln des Privatrechts die Entsorgung von Verpackungsabfall als öffentliche Aufgabe wahr. Die Verpackungsverordnung wurde 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst. Infolge früherer Wettbewerbsverzerrungen unterschiedlicher Marktakteure wurde die privatrechtliche Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister" implementiert. Sie fungiert als Marktüberwachungsinstanz. Dazu wurde sie mit hoheitlichen Rechten beliehen. Damit hat sich der Selbstregulierungsmodus verändert und ist nun als hybride Rechtsdurchsetzung zu beschreiben.
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