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Regelungssperre durch Gesetz?

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Die Auslegung und Darstellung des Gesetzesvorbehaltes im 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 1972 kommt in den meisten juristischen Arbeiten zu kurz. Die vorliegende Arbeit geht zunächst den geschichtlichen Ursprüngen der Regelung im Art. 5 des Alliierten Betriebsrätegesetzes von 1946 nach. Seine Interpretation hat die weitere Entwicklung des Betriebsverfassungsrechts insgesamt wesentlich beeinflußt. Die heute gültige Regelung geht zurück auf die identische Formulierung in 56 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 1952. Die Bedeutung der Regelung hat seit 1972 angesichts ihrer Ausgestaltung durch das BAG stetig zugenommen. Streitig ist, ob gesetzesvertretendes Richterrecht und Verwaltungsakte den Vorbehalt auszulösen vermögen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß der erste Punkt bejaht, der zweite dagegen verneint werden muß.
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Preis

72,00 CHF