Rechtstitel und Herrschaftssymbol
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Während die Forschung sich bislang auf die Urkundenproduktion Kaiser Friedrichs II. (1198-1250) konzentriert hat, analysiert die Studie erstmals in umfassender Weise den konkreten Benutzungskontext von Urkunden, die der Staufer für Empfänger in Italien ausgestellt hat. Sie vergleicht das an Schriftlichkeit gewohnte kommunale Italien mit dem bürokratischen Regnum Siciliae und rückt hierbei die Frage nach der Funktion schriftlicher Dokumente in der symbolischen Kommunikation von Herrschaft in den Mittelpunkt. Aus der Untersuchung der ars dictamini, zeitgenössischen Rechtsgelehrsamkeit, Petitionsakte, Urkundenkopien von Notaren, libri iurium und zeitgenössischen Historiographie geht hervor, dass Urkunden über ihre administrative oder juristische Funktion hinaus zugleich auch als Stellvertreter für den Kaiser galten und entsprechend im Kontext unterschiedlicher Praktiken ein wichtiger Teil symbolischer Herrschaftskommunikation waren.
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