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Rechtsstaatswidrig, aber straflos?

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Der Einsatz sogenannter polizeilicher Lockspitzel gehört heute in bestimmten Kriminalitätsbereichen zum Alltag der Strafverfolgung in Deutschland. Zugleich ist die Ermittlungstechnik höchst umstritten. Vor dem Hintergrund aufsehenerregender Rechtsprechung aus Karlsruhe und Straßburg erfährt das Vorgehen eine grundlegende Untersuchung. Nach einer Konturierung der Tatprovokation als strafprozessualer Maßnahme spricht sich der Autor für die Annahme eines Verfahrenshindernisses in Fällen rechtsstaatswidriger Tatprovokation aus und knüpft daran die Frage, ob die angenommene Straflosigkeit des agent provocateur im materiellen Strafrecht noch Bestand haben kann. Abschließend wird ein Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Tatprovokation unterbreitet.
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