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Rechtsstaatliche Anfänge im Zeitalter Friedrichs des Großen

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Das Jahrhundert der Aufklärung ist nach Kant das »Jahrhundert Friedrichs«. Er schafft unmittelbar nach seinem Regierungsantritt die Folter ab und mildert die Härten der mittelalterlichen Rechtspflege. Wie schon sein Vater, Friedrich Wilhelm I., modernisiert er die Rechtspflege, wobei er unter dem Einfluss Montesquieus die Unabhängigkeit der Gerichte stärkt und vor ihnen den Gesetzen freien Lauf lassen will, was ihn allerdings nicht hindert, gelegentlich, wie im Falle des Müllers Arnold, von seinen Maximen abzuweichen. Mit dem »Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten«, dessen Entstehung er ungeduldig vorantreibt, bahnt er Preußen den Weg in den Rechtsstaat. Obwohl das Landrecht erst acht Jahre nach dem Tode des Königs in Kraft trat, bleibt es das »Gesetzbuch Friedrichs des Großen« und wird wegen seiner Verständlichkeit und Volkstümlichkeit auch Preußens weltliche Bibel genannt.
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