Rechtssprache in der Frühen Neuzeit
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Die Arbeit legt die methodischen Grundlagen der Erforschung der Rechtssprache. Zugleich bietet sie eine konkrete empirische Studie auf der Basis eines homogenen Textkorpus. Durch ihren interdisziplinären Ansatz leistet sie Pionierarbeit auf der Ebene der historischen Fachsprachenforschung. Recht wird als ein kulturelles Phänomen begriffen und im Zusammenhang mit der Entstehung sozialer Systeme diskutiert. Verständlichkeitsaspekte werden ebenso angesprochen wie zum ersten Mal eine Analyse des juristischen Fremdwortschatzes auf funktionaler, semantischer und frequenzanalytischer Ebene geboten wird. So läßt sich die frühneuzeitliche «Verwissenschaftlichung» im Bereich des Rechts genauer als ein sozialer Prozeß beschreiben: Die Rechtswissenschaft, verstanden als Textwissenschaft, entwickelt sprachliche Selektionsmechanismen zur Schließung des rechtlichen Diskurses.
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