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Rechtssicherheit als Freiheitsschutz

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Die Freiheit des Einzelnen hat nicht zuletzt nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine normative Qualität. Dagegen wird der Vertrauensschutz herkömmlich nicht als "Norm" angesehen. Insofern würde er nicht zum Freiheitsschutz gehören. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Vertrauensschutz (Rechtssicherheit, Bestandssschutz) ist Freiheitsschutz und Norm -- zu diesem Ergebnis führt eine prinzipientheoretische Betrachtung. Mit ihr lässt sich sowohl das Schutzgut des Vertrauensschutzes bestimmen als auch das bislang unklare Verhältnis zwischen Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Kontinuität und dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Aus dem Inhalt: Vertrauensschutz als Recht und als Objekt, Prinzipien und Regeln, Die Teilnichtigkeit bei verfassungswidrigen Gesetzen, Grundrechtsfähigkeit (Art. 19 Abs. 3 GG), Rückwirkungsverbot und Willkürverbot
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