Rechtsprinzipien als Handlungsgründe
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Der normative Charakter des Rechts steht heutzutage außer Zweifel. Wie ist aber die Normativität des Rechts zu verstehen? Nach herrschender Auffassung bietet sich hierfür das hierarchische Verhältnis zwischen den gesetzgebenden Instanzen und den Adressaten ihrer Anordnungen als geeignete Ausgangsbasis an. Das Buch wendet sich gegen dieses tief eingewurzelte Verständnis und entwirft ein Gegenmodell, das vom Verhältnis zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten ausgeht.
Neuesten metaethischen Lehren folgend, erfasst es die Normativität anhand der Gründe zum Handeln und betrachtet die gegenseitige Begründbarkeit als tragendes Element des Rechts. Rechtliche Normativität beruht danach auf denjenigen Handlungsgründen, die keiner von uns in seinem Verhältnis zu den anderen vernünftigerweise zurückweisen kann, und die so wichtig sind, dass die Befolgung der daraus entspringenden Pflichten erzwungen werden darf.
Auf dieser Basis werden wichtige Folgerungen für zentrale Themen der Rechtsphilosophie, der Rechtstheorie und der juristischen Methodenlehre gezogen. Das Buch plädiert für die enge Verbindung von Recht und Moral, den argumentativen Charakter rechtlicher Begründungen, die Ubiquität der Rechtsprinzipien und den Holismus rechtlicher Gründe, der jedoch nicht als Einzelfallintuitionismus missdeutet werden darf.
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