Rechtsfolgen betriebsverfassungswidriger Versetzungen auf die Wirksamkeit der arbeitsvertraglichen Gestaltungsform unter besonderer Berücksichtigung der Änderungskündigung
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Personalabbau und andere Rationalisierungsmaßnahmen bestimmen die Gestaltung der Arbeitsplatzpolitik in den Betrieben. Versetzungen, andere Mittel der Änderung von Arbeitsbedingungen und betriebsbedingte Kündigungen sind die Instrumente dazu. Personelle Einzelmaßnahmen des Arbeitgebers und die damit zusammenhängenden Mitbestimmungstatbestände, im Betriebsverfassungsgesetz 1972 in den §§ 99 ff geregelt, gehören zu den alltäglichen Vorkommnissen der betrieblichen Praxis. Insbesondere die Versetzung scheint die wohl häufigste personelle Einzelmaßnahme zu sein, die ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats auslöst. Die betriebsverfassungsgesetzlich verankerte Mitbestimmung des Betriebsrats führt oftmals zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen wird der Betriebsrat in vielen Fällen von seinem Recht der Zustimmungsverweigerung Gebrauch machen. Im Falle der Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Versetzung stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der zugrundeliegenden arbeitsvertraglichen Gestaltungsform. Gegenstand dieses Buches ist daher, hinsichtlich der Rechtsfolgen der fehlenden Zustimmung des Betriebsrates auf den Arbeitsvertrag zu klären, ob die Maßnahme des Arbeitgebers die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen trotzdem bewirkt und der Arbeitnehmer zur Aufnahme der neuen Tätigkeit verpflichtet ist. Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung sowie verschiedene Veröffentlichungen in der Literatur aus jüngster Zeit geben aktuellen Anlaß, dieser Problematik nachzugehen.
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