Rechtsberatung in der römischen Antike
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Die Autorin untersucht die Entwicklung der Rechtsberatung im Laufe der römischen Antike. Ausgehend von der Königszeit zeichnet sie das Bild eines Rechtsberatungswesens, das sich über die Jahrhunderte hinweg bis zum Erlass des Corpus Iuris Civilis im Jahr 533 n. Chr. allmählich professionalisierte: Von einer zunächst ehrenvollen, auf sozialen Bindungen beruhenden Beratungstätigkeit, die der Aristokratie vorbehalten war und für deren Erfüllung es zwar Anerkennung, nicht aber einen Lohn gab, hin zu einer bezahlten Rechtsdienstleistung, die durch verbandlich organisierte Berufsträger erbracht wurde.
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