Recht zu erben - Pflicht zu teilen
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Eigentum und Erbrecht bilden zusammen die Kernelemente einer auf Privatautonomie gegründeten Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz zur vielbesprochenen Eigentumsgarantie ist die ebenfalls in Art. 14 Abs. 1 S.1 GG gewährleistete Erbrechtsgarantie bisher nur selten Gegenstand eingehender Untersuchung gewesen, die Diskussionen über das Erbrecht finden vielmehr auf einfachgesetzlicher zivilrechtlicher Ebene statt. Zunehmend aber geraten im Zuge von Reformüberlegungen zum Erbrecht die verfassungsrechtlichen Rahmenvorgaben der Erbrechtsgarantie stärker in den Blick. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Arbeit die Gewährleistungsgehalte der Erbrechtsgarantie näher herausgearbeitet, wobei im Zentrum der Überlegungen nicht wie gewöhnlich die Institutsgarantie, sondern das individuelle Grundrecht Angehöriger zu erben steht.
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