Recht der Datenwirtschaft
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Das "Recht der Datenwirtschaft" ist noch kein abgeschlossenes dogmatisches Rechtsgebiet, jedoch eine höchst dynamische Rechtsmaterie, die insbesondere seit 2017 auf EU-Ebene stetig vorangetrieben wird. Die Anzahl der seither beschlossenen und vorgelegten Rechtsakte ist enorm.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welcher rechtliche Rahmen für eine regulatorisch europäisch gesteuerte Datenwirtschaft als zentralem Wirtschaftsfeld des 21. Jahrhunderts notwendig ist und gesetzt wird.
Der Fokus des Buches liegt auf dem Datenwirtschaftsrecht als Querschnittsmaterie zwischen Zivil-, Sachen-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht.
Der kleinste begrifflicher Anknüpfungspunkt ist somit das Datum/die Daten, dies sowohl als personenbezogene Daten wie auch als maschinell-generierte Rohdaten ohne Personalbezug, sog. "Big Data".
Diese Lehrbuch verfolgt eine Grundlagenbildung, welche wissenschaftlich und für die Lehre angezeigt ist.
Erscheint im Februar