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Raumordnungsgesetz

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Seit dem Erscheinen der Erstauflage des vorliegenden Kommentars zum Raumordnungsgesetz (ROG) hat sich das Raumordnungsrecht nicht unwesentlich weiterentwickelt. Herzstück dieser Änderungen ist das Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.5.2017 (BGBl. I S., 1245), welches nicht nur inhaltliche Neuerungen, sondern auch eine geänderte Paragraphenzählung mit sich gebracht hat. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes war die Umsetzung der Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.7.2014 zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (MRO-Richtlinie) in deutsches Recht. Im Werk werden die Allgemeinen Vorschriften zur Raumordnung - Aufgabe, Leitvorstellung, Grundsätze und Begriffsbestimmungen -, die Raumordnung in den Ländern - Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, die Raumordnerische Zusammenarbeit -, die Raumordnung im Bund - die Beteiligung bei der Aufstellung, die Planerhaltung und die Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes, die Untersagung raumbedeutsamer Planungen, die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - sowie ergänzende Vorschriften wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern - erläutert. Abgesehen von der Behandlung der gesetzlichen Änderungen wurde die Kommentierung generell überarbeitet, was vor allem eine Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur einschließt. Dies betrifft insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung zur raumordnerischen Steuerung von Windenergieanlagen, die in § 7 ROG dargestellt ist. Mit der Neuauflage soll dem Leser wiederum eine aktuelle und praxisnahe Erläuterung des Raumordnungsgesetzes an die Hand gegeben werden. Der Kommentar hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Thema umfassend und klar verständlich unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen mit dem bisherigen Raumordnungsgesetz und neuer Entwicklungen darzustellen. Mit diesem Werk können sich insbesondere Träger der Regionalplanungen und Kommunen einen umfassenden Überblick verschaffen. Ass. jur. Jochen Schumacher ist Leiter des interdisziplinären Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, Professor Klaus Werk ist Dozent an der Fachhochschule Wiesbaden-Geisenheim, Dr. jur. Juliane Albrecht ist am Leibnitz-Institut für öffentliche Raumentwicklung, Dresden, Dipl. biol. Anke Schumacher ist am Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen tätig, Linda Schumacher, Ref. jur., ist an der Forschungsstelle für Europäisches Umweltrecht, Universität Bremen, beschäftigt.
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Preis

61,00 CHF