Rationalität, Recht und Gesellschaft
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In welchem Sinn können wir Institutionen oder soziale Verhältnisse rational oder irrational, vernünftig oder unvernünftig nennen? Es bietet sich an, diese Fragen am Beispiel des Rechts zu diskutieren. Lange ist Recht in unserer westlichen politischen Kultur als die entscheidende Form vernünftiger Gesellschaftsgestaltung angesehen worden. Lang ist jedoch auch die Liste der kritischen Gegenpositionen, denen Recht als »Urphänomen irrationaler Rationalität« (Adorno) gilt oder als verselbständigtes Subsystem mit eigener »Systemrationalität«, die alle Vorstellungen einer vernünftigen Gesamtordnung obsolet macht. In philosophischen, rechtstheoretischen und gesellschaftswissenschaftlichen Analysen des modernen Rechts finden wir eine Proliferation von Rationalitätsbegriffen (»formale«, »materiale«, »prozedurale«, »systemische« Rationalität), deren Bedeutung und deren deskriptiver oder normativer Status häufig unklar ist. Sozialkritiken und Krisentheorien lassen sich als Kritik an Rationalitätsdefiziten des Rechts und anderer Institutionen lesen, aber die Kritikmaßstäbe werden selten ausgewiesen. In der deutschen Tradition ist die Rationalitätsproblematik zudem in unklarer Weise mit dem Thema der Legitimität rechtlicher und politischer Ordnungen verknüpft worden. Angesichts dieser Problemlage entwickelt Bernhard Peters einen begrifflichen Rahmen für empirische, normative und kritische Gesellschaftstheorien, der zwei zentrale Elemente enthält: eine Konzeption institutioneller Ordnung und einen multidimensionalen Rationalitätsbegriff.
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