Quellen zum Deutschen Richtergesetz vom 8.9.1961
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Das Deutsche Richtergesetz von 1961, das zusammen mit den Art. 97, 98 des Grundgesetzes bis heute die Grundlage für die Stellung der Richter des Bundes und der Länder bildet, gehört zu den umstrittensten Gesetzen der frühen Bundesrepublik. Umstritten waren zwischen dem Bundesministerium der Justiz und drei weiteren Bundesministerien - für Inneres, Finanzen und Arbeit - sowie zwischen den Landesjustizministern die Sonderstellung des Richters als Beamter, die Einbeziehung der Staatsanwälte in das Richtergesetz, die Richtervertretungen - Richter und Präsidialrat -, das Dienst- und Disziplinargericht sowie die Frage eines Rechtsprechungsministeriums und einer besonderen Richterbesoldung. Diese Edition legt alle maßgebenden Entwürfe zum Richtergesetz dar und dokumentiert die Beratungen des Bundesjustizministeriums mit den am Richtergesetz interessierten Bundes- und Länderministerien. Einen wichtigen Teil der Edition bildet die umfassende Referentendenkschrift des BMJ von 1954 zur Vorbereitung des Richtergesetzes, in der alle Fragen des Richtergesetzes grundlegend diskutiert wurden.
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