Prüfung der beruflichen Handlungskompetenz nach § 4 Absatz 2 Notfallsanitätergesetz in ausgewählten brandenburgischen Rettungsdiensten
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Projektarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1, 4, Steinbeis-Hochschule Berlin (Akademie für öffentliche Verwaltung und Recht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Projektstudienarbeit ist eine thematische Fortschreibung der Studienarbeit des Autors. Ausgehend von den in der Studienarbeit unter methodisch-didaktischen Gesichtspunkten erörterten Lernformen einer innerbetrieblichen Weiterbildung für Notfallsanitäter, liegt der Schwerpunkt dieser Projektstudienarbeit auf der Überprüfung der Notfallsanitäter durch die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Dabei wird berücksichtigt, dass die Prüfungsdidaktik bereits innerhalb der vorangestellten innerbetrieblichen Weiterbildung ihren Niederschlag finden muss.Der Rettungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland wurde durch das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) zum Jahresanfang 2014 grundlegend reformiert. Der Gesetzgeber hat das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG) nach 25 Jahren mit der Begründung abgelöst, da es in seinen Vorgaben "den Anforderungen an einen modernen Rettungsdienst nicht mehr gerecht" würde.Nunmehr übernehmen die Notfallsanitäter neben dem ärztlichen Personal im Rettungsdienst die Hauptlast in der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung. Mit dem neuen Gesetz wurde jedoch nicht nur ein über das des Rettungsassistenten hinausgehendes Berufsbild festgeschrieben sondern auch die Grundlage dafür gelegt, dass alle Rettungsassistenten in einem Übergangszeitraum bis Ende 2020 auf die erweiterten Anforderungen und fachlichen Kompetenzen fortgebildet und geprüft werden müssen. Mithin kommt dem nichtärztlichen Personal, welchem die Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" entweder durch Abschluss der beruflichen Erstausbildung oder den Anpassungsfortbildungen zuerkannt wird, ein erweitertes Aufgabenspektrum zu.Daneben wurde erstmals die Verantwortlichkeit der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), sich durch Überprüfungen von den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Notfallsanitäter zu überzeugen, gesetzlich verankert (§ 4 Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe c) NotSanG). Zu den Inhalten einer solchen Überprüfung macht das Gesetz jedoch keine Angaben. Es bleibt damit den ÄLRD überlassen, die Prüfungssituationen zu beschreiben, vorzugeben und Kriterien festzulegen, um das Ergebnis der Überprüfung zu bewerten.
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