Prozeßverträge
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Gerhard Wagner verfolgt das Ziel, Privatautonomie als Gestaltungsprinzip des Zivilprozeßrechts zu etablieren. Prozeßbezogene Vereinbarungen sind dazu geeignet, Interessen der Parteien zu fördern und das Verfahren konstruktiver zu machen. Zudem schlagen Prozeßverträge die Lücke zur privaten Schiedsgerichtsbarkeit und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Gerichte.
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