Programmvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch funktionsgerechte Finanzausstattung
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Seit einiger Zeit steht die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland, vorwiegend der ARD-Programmverbund mit seinen elf autonomen Landesrundfunkanstalten, im Mittelpunkt medienrechtlicher Diskussionen. Insbesondere die Existenz kleiner Anstalten scheint seit der kürzlich angedrohten Kündigung des seit über vierzig Jahren praktizierten Rundfunkfinanzausgleichs zum 31.12.2000 gefährdet.
Einer ersatzlosen Kündigung des Finanzausgleichs stehen verfassungsrechtliche, ökonomische und politikwissenschaftliche Bedenken entgegen. Um einen Konflikt zu vermeiden, entwickelt der Autor daher den Vorschlag einer bedarfsgerechten Rundfunkgebührenverteilung, die einen Finanzausgleich entbehrlich macht und dennoch die Programmvielfalt gewährleistet. Das Rechtsgutachten trägt somit zur Versachlichung der medienrechtlichen Diskussion bei und ist für alle an Rundfunkfragen Interessierte bestimmt.
Der Verfasser ist Hochschulprofessor und aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Justitiar einer Rundfunkanstalt und zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen mit Fragen des Medienrechts in Theorie und Praxis bestens vertraut.
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