Prognose von Studienerfolg
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Mit der Änderung des Hochschulrahmengesetzes (7. HRGÄndG) im August 2004 wurde die Rolle der Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studierenden deutlich gestärkt. Seither werden verschiedene Auswahlkriterien und -verfahren diskutiert, die konkreten Erfahrungen damit sind jedoch begrenzt.
Die vorliegende Arbeit zeigt am Beispiel des Auswahlverfahrens einer privaten Hochschule - der Bucerius Law School -, wie die Umsetzung aussehen kann, und berichtet die Ergebnisse einer ersten Evaluation.
Das mehrstufige Auswahlverfahren beinhaltet einen fachspezifischen Studierfähigkeitstest sowie ein eintägiges mündliches Verfahren. In Kombination mit der Abiturdurchschnittsnote bilden diese Informationen die Entscheidungsgrundlage für die Studienplatzvergabe.
Im Fokus dieser Evaluation stand die Prognosekraft des Verfahrens hinsichtlich des Studienerfolgs. Darüber hinaus wurden ausgewählte geschlechtsspezifische Aspekte (differenzielle Validität und Fairness) betrachtet. Grundlage hierfür waren die Daten von 154 Studierenden, die in den Jahren 2000 und 2001 durch das Verfahren ausgewählt worden waren.
Hinsichtlich der Prognosekraft für den Studienerfolg erwiesen sich die Abiturdurchschnittsnote und der Studierfähigkeitstest als aussagekräftigste Prädiktoren, die Werte des mündlichen Verfahrens blieben dahinter zurück.
Die geschlechtsspezifische Prognosekraft entsprach den Erwartungen: Es zeigten sich keine unterschiedlichen Werte für Männer und Frauen. Im Hinblick auf die Verfahrensfairness im Sinne des Modells nach Cleary ergaben sich inkonsistente Befunde, die im Rahmen der Arbeit diskutiert werden.
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