Produktbeobachtungspflicht und Schadenverhütungspflicht der Produzenten
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Hersteller sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse nach der Inverkehrgabe zu beobachten und erkannte Produktrisiken abzuwenden. Diese Produzentenpflichten sind bislang spezialgesetzlich nicht geregelt. Die Studie stellt die Produktbeobachtungspflicht sowie die Schadenverhütungspflicht dar und untersucht die Anforderungen, die in der Krisensituation an die Hersteller gestellt werden. Weiterhin geht sie der Frage nach, ob ein Individualanspruch auf Einhaltung dieser Produzentenpflichten besteht.
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