Privatautonome Verhaltensvorgaben für Gesellschafter-Erben
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Normenkollisionen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht, wie sie bei der Unternehmensnachfolge auftreten können, stellen die Rechtsdogmatik vor besondere Herausforderungen. Julia Lübke zeigt durch eine systematisch-teleologische Analyse der erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Grenzen privatautonomer Vorgaben für die Unternehmensfortführung, dass sich solche Normenkollisionen auf die Haftungsregimes beschränken. Im Übrigen unterliegt die Testierfreiheit des Unternehmers, sieht man vom Ausnahmefall der Testamentsvollstreckung ab, denselben Grenzen wie eine Gestaltung unter Lebenden. Eine umfassende Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen zum Schutz des Erben als besondere Grenze der Testierfreiheit lässt sich, anders als die neuere Rechtsprechung vermuten ließe, nicht begründen. Umgekehrt beanspruchen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen der Privatautonomie auch im erbrechtlichen Kontext Geltung. Die verbleibenden, haftungsrechtlichen Normenkollisionen lassen sich anhand von aus der Gesetzessystematik ableitbaren Regeln widerspruchsfrei auflösen.
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