Pricing der pharmazeutischen Industrie im europäischen Binnenmarkt
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Mit Beschluß der Einheitlichen Europäischen Akte einigten sich 1986 die (seinerzeit 12) Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft darauf, einen Binnenmarkt zu installieren, der durch vier Grundfreiheiten ¿ freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und vor allem Warenverkehr ¿ definiert ist. Die Verschmelzung der nationalen Märkte unter Fortbestand der territorialen Grenzen der Mitgliedsstaaten erfordert von europaweit auftretenden Unternehmen insbesondere in preispolitischer Hinsicht Koordinationsmaßnahmen. Wenn jedoch ein Unternehmen wie der Automobilhersteller Ford auf eine koordinierte Preispolitik verzichtet, indem er z.B. sein Modell Mondeo in Dänemark 40% günstiger anbietet als in Deutschland, entstehen unweigerlich Arbitrageprozesse, die die Preisdifferenzen im Binnenmarkt in Form von Parallelimporten (vom Hersteller nicht autorisierte Warenströme) überbrücken.
Ein im Frühjahr 1999 angekündigter Börsengang eines deutschen Pharma-Parallelimporteurs deutet an, daß es auch im Pharmamarkt lukrative und nicht nur sporadische Preisunterschiede gibt, die entsprechend den Gesetzmäßigkeiten des Binnenmarktes Arbitrageprozesse hervorrufen. Es wäre jedoch vorschnell, das Phänomen der Arbitrage im Pharmamarkt - in Analogie zu anderen Branchen - lediglich einer womöglich preispolitisch rückständigen Pharmaindustrie zuzurechnen. Wenn ein deutscher Kunde und Patient bei seinem Einzelhändler - einem Apotheker - für ein neuartiges Arzneimittel nur 9 DM zahlen muß, obwohl es 130 DM kostet, oder wenn ein britischer Pharmahersteller alle 5 Jahre mit einer Behörde über seinen maximal erzielbaren Ertrag verhandeln muß, dann weist dies auf die besonderen Rahmenbedingungen in Teilen des europäischen Pharmabinnenmarkts hin:
Insbesondere innovative Arzneimittel sind - im Gegensatz zu Automobilen und anderen Konsumgütern - in hohem Maße länderspezifischen Regulierungen ausgesetzt, die sich direkt oder indirekt auf die Preisgestaltung eines Pharmaherstellers auswirken. Unter einem innovativen Arzneimittel ist dabei ein rezeptpflichtiges und patentgeschütztes Medikament zu verstehen. Da auch das Phänomen der Parallelimporte fast nur bei den Innovationen auftritt, stellt sich die Frage, ob die Pharmaindustrie überhaupt die Verantwortung für die Preisdifferenzen bei diesem Arzneimitteltyp trägt. Dieser Frage soll diese Arbeit zunächst nachgehen und untersuchen, ob die Preisunterschiede bei innovativen Arzneimitteln durch die besonderen [...]
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