Praxishandbuch Sexualisierte Gewalt gegen Kinder
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Hilfe und Schutz für Kinder in Not Nur ein kleiner Teil von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch wird bekannt und erkannt. Nur in wenigen Fällen kann durch Bekanntwerden und durch Hilfsmaßnahmen den betroffenen Kindern geholfen werden, weil es an Kenntnissen fehlt und Anzeichen für Kindesmissbrauch und Kindesvernachlässigung nicht erkannt werden. Die Folge ist, dass derartige Übergriffe sozusagen sehenden Auges hingenommen werden, sei es aus Gleichgültigkeit oder sei es aus Unwissen, wo und wie man Hilfe erfahren kann. Interdisziplinärer Ansatz Hier setzt das Praxishandbuch an, indem es im ersten Teil u. a. Begriffe klärt und damit deutlich macht, was unter Kindesmisshandlung zu verstehen und einzuordnen ist. Es folgen Ausführungen darüber, welches die ersten Anzeichen des Verdachts sexuellen Missbrauchs bei Kindern sein können, an wen sich geschädigte Kinder und Jugendliche wenden können und welche Aufgaben in diesem Zusammenhang das Jugendamt hat. Dann wird aufgezeigt, welche sozialrechtlichen und familienrechtlichen Entscheidungen in Verbindung mit der Inobhutnahme wegen Kindeswohlgefährdung durch das Jugendamt herbeizuführen sind. Mit Musterfall zum Jugendschutzverfahren Hervorzuheben ist der Musterfall, der die vielen Abschnitte eines komplexen Jugendschutzverfahrens einschließlich zahlreicher Musterdokumente und des Protokolls der strafgerichtlichen Hauptverhandlung anschaulich widerspiegelt. Besonders wertvoll sind die Hinweise in Teil 2 zur Möglichkeit von Opferentschädigungen und schließlich in Teil 3, in dem die Bewusstseinsbildung und Opferprävention zur Verhinderung von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch im Einzelnen gut verständlich aufbereitet werden. Das Nachschlagewerk für Juristen, Soziologen, Jugendämter und Hilfsorganisationen Das Handbuch ist ein Gewinn für all diejenigen, die mit Kindern im Zusammenhang mit Kinderschutz, eventuellem Missbrauch oder Vernachlässigung zu tun haben und die den Wunsch und das Bedürfnis oder auch die Aufgabe haben, den betroffenen Kindern so gut und so schnell wie möglich zu helfen. Geballte Autorenkompetenz In dem Autorenteam haben sich anerkannte Spezialisten zusammengefunden, die sich meist bereits seit Jahrzehnten mit der Materie intensiv beruflich beschäftigen, sei es als Vorsitzende Richterin einer Jugendschutzkammer oder als Präsidentin eines Landessozialgerichts, als Professor für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, als Kriminalhauptkommissarin, als Sozialpädagogin, als Professor für Rechtspsychologie, als Sozialwissenschaftlerin, als Senatorin für Justiz, als Professor für Strafrecht und Kriminologie oder als Professorin für Pädagogik. Weitere Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen standen dem Autorenteam zusätzlich mit Rat und Tat zur Seite. Die Herausgeberin bringt ihre über 40-jährige Erfahrung als Richterin und Staatsanwältin aus fast jeder Perspektive von Kinder- und Jugendschutzverfahren ein. Sie war u.a. langjährige Vorsitzende der Arbeitsgruppe Jugendschutz des Landespräventionsrates Sicherheitsoffensive Brandenburg. Das Besondere an dem Handbuch ... das interdisziplinäre Zusammenspiel der Kapitel die strafrechtliche Fallarbeit vom Ermittlungs- bis zum Hauptverfahren die Darstellung der Schutzaufgaben der Jugendämter und der Rolle der Familiengerichte die sozialrechtliche Opferentschädigung die Ausführungen zur Opferprävention ... es lässt keine Fragen offen Wer immer dieses Buch der Praxis für die Praxis liest, wird fündig werden. Sei es, um sich einen Überblick zu verschaffen oder sei es auf der Suche nach einer konkreten Antwort auf eine bestimmte Frage, die sich bei der Beschäftigung mit dem Thema »Sexualisierte Gewalt gegen Kinder« stellt.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen