Praxis des allgemeinen Verwaltungsrechts
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Das allgemeine Verwaltungsrecht ist weitgehend durch die Verwaltungs- und Gerichtspraxis entwickelt worden. Seit der letzten Darstellung durch "Imboden/Rhinow" hat sich die Rechtsprechung enorm weiterentwickelt und ist deutlich verfeinert, ausgebaut sowie vereinzelt berichtigt worden. Etliche Grundsatzfragen werden heute anders als noch vor 20 Jahren beurteilt. Indessen fehlt eine aktuelle, umfassende Sichtung und Analyse sowie eine daran anschliessende weitere Ausdifferenzierung und Vertiefung. Das vorliegende Werk will diese Lücken schliessen. In Band II werden besondere Themen des allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt (öffentliche Sachen, Polizei, Kausalabgaben, Monopole, Konzessionen und Subventionen). Das Werk zielt darauf ab, die Rechtsprechung in Bund und Kantonen systematisch zu erfassen, und es zeigt unter Einbezug der Praxis die Leitlinien und Entwicklungstendenzen sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten des allgemeinen Verwaltungsrechts auf. Es richtet sich an Juristinnen und Juristen, die in der Praxis tätig sind, aber auch an Forschende, die für ihre Studien die Rechtsprechung einbeziehen wollen.
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