Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe) bzw. Präventive Vermögensabschöpfung (PräVe). Entscheidungssammlung in Volltexten, mit Leitsätzen, grundsätzlichen Aussagen/Feststellungen und thematischen Veröffentlichungshinweisen
BücherAngebote / Angebote:
Sammelband aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) dient der Abschöpfung offensichtlich deliktischer Gewinne mit präventiven - also gefahrenabwehrenden - Mitteln, um a) Eigentumsansprüche Berechtigter über das Strafermittlungsverfahren hinaus zu wahren ("Eigentumsschutz") und/oder b) Sachen dem "kriminellen Kreislauf" zu entziehen ("Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr"). Der Erlös der sichergestellten und danach in Verwahrung genommenen Sachen (Gegenstände) bzw. das unmittelbar sichergestellte Bargeld fallen an den Fiskus (je nach Zuständigkeit Kommune, Land oder Bund), sofern nach Ablauf der gesetzlichen Fristen keine Eigentümer oder sonst Berechtigte festgestellt werden können und/oder die Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt wurden. Die fiskalische Verwertung ist im Falle der Nicht-Herausgabe von sekundärer Bedeutung.
Von der Möglichkeit der PräGe wurde in den letzten Jahren in den meisten Bundesländern mehr und mehr Gebrauch gemacht. Wegen der Zunahme der PräGe-Verfahren verwundert es deshalb auch nicht, dass die Verwaltungsgerichte zunehmend mehr zu diesen Verfahren durch Urteile und Beschlüsse entscheiden. Die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Verwaltungs- bzw. Ordnungsbehörden und nicht zuletzt die Polizeien der Länder und des Bundes orientieren sich neben den einschlägigen Gesetzen (hier: Gefahrenabwehrgesetze) bei der Fallauswahl, Fallbegründung und Fallanalyse in einem besonderen Maße an der Rechtsprechung der Gerichte.
Inzwischen liegen weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur PräGe vor, die in dieser nunmehr 4., überarbeiteten & erweiterten Auflage 2017 enthalten sind sowie grundsätzliche Aussagen/Feststellungen zu dem Für und Wider der PräGe und neue thematische Veröffentlichungshinweise und Fachbuchbeiträge.
PräGe-Verfahren kamen zunächst bundesweit nur bei den Verwaltungsbehörden (Niedersachsen) und den Polizeibehörden (andere Bundesländer, Bund) zur Durchführung. Nunmehr haben auch Zollfahndungsämter gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) Bargeld zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr sichergestellt. Weitere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen der 1. und 2. Instanz sind eingearbeitet. Neu eingefügt ist eine Bilanz der Präventiven Gewinnabschöpfung nach einem Zeitraum von rund zehn Jahren - auch aktuelle Fallzahlen aus Niedersachsen.
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen