Politische Korruption auf kommunaler Ebene ?
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Umstritten ist, ob sich Kommunalpolitiker der Korruption strafbar machen können, wenn sie mit finanziellen Zuwendungen an sich selbst oder zugunsten Dritter in Kontakt kommen. Solche Zuwendungen sind z.B. Gelder die Kommunalpolitiker für kommunale Aufgaben und Projekte einwerben, vermitteln oder annehmen. Auch Sponsoringvereinbarungen sowie städtebauliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Verträge sind zu thematisieren. Problematisch könnte auch die Annahme von Geschenken, Einladungen und sonstigen Vergünstigungen im Rahmen von Repräsentationsverpflichtungen sein. Ferner wird die Frage der Zulässigkeit von Wahlkampfspenden an kommunale Wahlbeamte erörtert. Bezüglich all dieser Themenbereiche stellt die Arbeit an Hand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung dar, wann in den jeweiligen Fallkonstellationen tatsächlich eine Strafbarkeit im Raum steht. Weiterführend werden Wege entwickelt, um mittels Transparenz und öffentlicher Kontrolle von vornherein jeglichen Anschein von politischer Korruption zu vermeiden. Die Untersuchung richtet sich insbesondere an kommunalen Funktionsträger wie Stadt- oder Kreisräte, (Ober)Bürgermeister oder Landräte.
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