Pflegereform 2017 in der juristischen Praxis
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Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz entfaltet die Pflegereform im Jahr 2017 ihre volle Wirkung. Ein völlig neuer Pflegebegriff ersetzt den bisherigen. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen treten künftig fünf neue Pflegegrade. Und ein neues Begutachtungssystem orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen. Die unterschiedliche Behandlung von körperlichen Einschränkungen auf der einen Seite und geistig bzw. seelisch bedingten auf der anderen fällt weg. Der neue Ratgeber informiert Juristen und Berater von Pflegeeinrichtungen mit Hilfe zahlreicher Übersichten und Checklisten leicht verständlich über alle wichtigen Neuregelungen für die juristische Praxis im Pflegebereich.
Vorteile auf einen Blick
- verständlicher Ratgeber
- für Juristen und alle Berater von Pflegeeinrichtungen
- Übersichten und Checklisten
Zielgruppe
Für Sozialrichter, Fachanwälte für Sozialrecht und alle Justiziare und Berater von Pflegeeinrichtungen sowie für alle, die in ihrer beruflichen Praxis oder Ausbildung mit pflegerechtlichen Fragen befasst sind.
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