Personalität und strafrechtliche Zurechnung
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Handlung und Zurechnung sind zentrale Strukturbegriffe der Strafrechtsdogmatik. Nach über 100 Jahren der Diskussion um den «richtigen» strafrechtlichen Handlungsbegriff sind die Kontrahenten ermüdet. Die vorliegende Arbeit versucht auf der Grundlage der Hegelschen Rechtsphilosophie die Konturen eines straftatsystematisch leistungsfähigen materiellen Handlungsbegriffs zu skizzieren. Dem Verfasser geht es dabei gleichzeitig um einen Aufweis unhintergehbarer Legitimationsstrukturen strafrechtlicher Zurechnung. Strafrechtsdogmatik und Straftatsystem werden als Anwendungsgebiet der praktischen Philosophie verstanden.
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