Person und Korporation
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Die Grundrechte bauen auf einem binären System von Mensch und Staat auf. Der Mensch ist in diesem System grundsätzlich durch die Verfassung geschützt, der Staat muss dessen Rechte achten. Grundrechtsverpflichtung und -berechtigung stellen nach dem Konfusionsargument zwei sich grundsätzlich gegenseitig ausschließende Pole dar. Doch juristische Personen sind weder Mensch noch Staat und stören, seitdem sie existieren, das System des binär aufgebauten Verfassungsrechts. Julia Weitensteiner arbeitet die Antworten heraus, die das Bundesverfassungsgericht und der US Supreme Court in ihrer Rechtsprechung in den letzten 200 Jahren auf die Fragen der Grundrechtsberechtigung von juristischen Personen gefunden haben. Anschließend hinterfragt sie, ob die traditionellen binären Muster des Verfassungsrechts wirklich so zwingend sind, und stellt die jeweiligen Lösungen in den Rechtssystemen Deutschlands und der USA anhand der Methode des Rechtsvergleichs und auch mit Blick auf neue digitale Akteure im Verfassungsrecht auf den Prüfstand.
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