«Peccatum radicale»
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Diese systematische Darstellung konzentriert sich auf Luthers Erbsündenlehre. Sie nimmt Luthers Auslegungen von Psalm 51 - allen voran die Enarratio von 1532 mit ihrer Bestimmung des «subiectum Theologiae» (WA 40 II, 328, 1f.) - zum Leitfaden. Dieser in den Horen am häufigsten gebetete Bußpsalm zog schon 1513 Luthers Aufmerksamkeit auf sich, gewann vor allem unter dem Einfluß der antipelagianischen Schriften Augustins seit 1516 immer mehr an Gewicht und blieb durch Luthers ganzes Leben und Werk hindurch für sein Sündenverständnis bestimmend.
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