Patientenverfügungen nach dem neuen Recht
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 13, Universität Augsburg, Veranstaltung: Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre sowie des Arzthaftungsrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der enorme Fortschritt in der Medizin hat es möglich gemacht, Krankheiten in kürzester Zeit z.B. mittels Antibiotika zu heilen, die noch vor einhundert Jahren tödlich verliefen. Magnetresonanztomographie und ähnliche Verfahren helfen, minimal invasiv Gewebeanomalien oder Verletzungen zu lokalisieren, wo früher ein Einblick nicht möglich war, wie z.B. innerhalb des Gehirns. Strahlen- und Chemotherapie werden immer wirksamer im Kampf gegen Krebs. Die Lebenserwartung konnte erheblich verlängert werden. Moderne Intensivmedizin erlaubt es auch, den Ausfall ganzer Organe durch Maschinen zu kompensieren und einen Menschen noch über Jahre hinweg am Leben zu erhalten, während er früher noch innerhalb von Tagen oder Stunden verstarb.
Allerdings beunruhigt die künstliche Lebensverlängerung mittels Intensivmedizin die Menschen zunehmend. Viele fürchten sich vor Übertherapie und einer aus ihrer Sicht sinnlosen Verlängerung des Sterbeprozesses verbunden mit einer Verlängerung des Leidens. Daher beschäftigen sich mehr und mehr Bürger mit der Frage, wie sie ihr Lebensende und ihr Sterben gestalten wollen sowie der Frage, wie sie ihren Willen durchsetzen können, wenn sie ihn nicht mehr nach außen kundtun können. In diesem Zusammenhang wurden sogenannte Patientenverfügungen zuletzt heftig im Bundestag diskutiert - wie man an den drei Gesetzentwürfen erkennen kann - die auch nach Verlust jeglicher Kommunikations- und/oder Einwilligungsfähigkeit den in gesunden Tagen gefassten Willen überbringen sollen. Dabei kam ein "Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" heraus, womit die Patientenverfügung ab 01.09.2009 im BGB geregelt sein wird.
Diese Arbeit soll einen Einblick in die Dimensionen jener Problematik geben. Am Anfang stehen die Grundlagen wie Begriffsdefinition und Abgrenzungen. Nach dieser Grundlagenarbeit wird der medizinische Hintergrund der Diskussion anhand von zwei Krankheitsbildern aufgezeigt, die typischerweise Anlass für die Abfassung einer Patientenverfügung sind. Schließlich soll diese Thematik aus der Sicht der betroffenen Grundrechte, des Straf- sowie des Zivilrechts beleuchtet werden. Ein Exkurs in die rechtliche Lage des Lebensendes in Belgien wird gegeben. Es erfolgt eine Darstellung der bisherigen Rechtslage im Zivilrecht, sodann die Präsentation der künftigen Rechtslage ab 01.09.2009. Auch das Arzthaftungsrecht spielt eine Rolle. Zusammenfassung und Ausblick bilden den Abschluss.
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