Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Vorteile auf einen BlickAutoren aus Anwaltschaft und SteuerberatungArgumente zur Rechtswahlkompakte, griffige Darstellung
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Erscheint im November