Parteiautonome Anknüpfung grenzüberschreitender Tarifverträge in der Europäischen Union
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Die Verflechtung der Arbeitswelten innerhalb der EU nimmt stetig zu. Für grenzüberschreitende Tarifverträge fehlt allerdings ein europaweit einheitliches Regelwerk. Die Arbeit geht der Frage nach, ob zumindest eine gemeinschaftsrechtliche IPR-Lösung erreicht werden könnte, die den Sozialpartnern den Abschluss von Tarifverträgen ermöglicht, die in allen betroffenen Rechtsordnungen anerkannt werden. Der Beantwortung dieser Frage dient ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland, England und Frankreich. Auf seiner Grundlage kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass ein vergemeinschaftetes internationales Tarifvertragsrecht mit einer Rechtswahlklausel unter bestimmten verfassungsrechtlichen Voraussetzungen denkbar ist.
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