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Parodien im Immaterialgüterrecht

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Die parodistische Verwendung immaterialgüterrechtlich geschützter Gestaltungen und die Rechte und Interessen des Parodierten stehen in einem Konflikt zueinander. Während der Parodist stets auf die Übernahme der prägenden Elemente angewiesen ist, ist eine derartige Übernahme grundsätzlich dem Inhaber des Immaterialgüterrechts vorbehalten. Dieses umfassende Verbotsrecht kollidiert mit der grundrechtlich geschützten Kunst- und Meinungsfreiheit des Parodisten. Melanie Horn arbeitet Abwägungskriterien heraus, die eine gerechte Lösung des Interessenkonflikts ermöglichen. Während die Interessen des Parodisten im Urheberrecht de lege lata keine Berücksichtigung finden, kann die Zulässigkeit der Parodie im Marken- und Designrecht anhand einer Gesamtschau der einschlägigen Normen beurteilt werden. Die Autorin schlägt deshalb die Einführung einer Parodieschranke im Urheberrecht vor.
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Preis

58,50 CHF